I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
AUGUST 2003
JULI 2003
JUNI 2003
MAI 2003
APRIL 2003
MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Lohnsteuer-Jahresausgleich

Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber

Die Regelungen zur arbeitgeberseitigen Durchführung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichs für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer wurden teilweise neu gefasst.

Voraussetzung für den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ist nunmehr, dass ihm die Lohnsteuerkarte und die Lohnsteuerbescheinigungen aus vorangegangenen Dienstverhältnissen vorliegen. Weiterhin darf ein Lohnsteuer-Jahresausgleich u. a. dann nicht durchgeführt werden, wenn bei der Lohnsteuerberechnung ein Hinzurechnungs- oder Freibetrag zu berücksichtigen war.

Die Vorschrift ist erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2004 anzuwenden.