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Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber
Die Regelungen zur arbeitgeberseitigen Durchführung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichs für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer wurden teilweise neu gefasst.
Voraussetzung für den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ist nunmehr, dass ihm die Lohnsteuerkarte und die Lohnsteuerbescheinigungen aus vorangegangenen Dienstverhältnissen vorliegen. Weiterhin darf ein Lohnsteuer-Jahresausgleich u. a. dann nicht durchgeführt werden, wenn bei der Lohnsteuerberechnung ein Hinzurechnungs- oder Freibetrag zu berücksichtigen war.
Die Vorschrift ist erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2004 anzuwenden.
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