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aktuell noch nicht verabschiedet
Das Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer, das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes (Korb II), das Haushaltsbegleitgesetz 2004 und das Steueränderungsgesetz 2003 wurden vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 07. November 2003 an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Der Vermittlungsausschuss hat am 13. November 2003 erstmals getagt und wird das Ergebnis der Beratungen am 11. Dezember 2003 beschließen. Der Bundestag tritt dann am 12. Dezember zusammen um das Vermittlungsergebnis zu beraten. Die letzte Sitzung des Bundesrates ist am 19. Dezember 2003. Frühestens an diesem Tag wird dann bekannt sein, mit welchem Inhalt die vier genannten Steuergesetze ab 01.01.2004 in Kraft treten werden.
Gegenstand der Beratung des Vermittlungsausschusses sind auch die vom Bundesrat an diesen verwiesenen Gesetze „Hartz IV“ (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe (Einrechnung der Einmalleistungen für besondere Ausgaben in die regulären Sozialhilfesätze), „Hartz III“ (Umbau der Arbeitsverwaltung zur Bundesagentur für Arbeit), Kündigungsschutz/Arbeitslosengeld (Lockerung des Kündigungsschutzes, Kappung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld), Rente (Verschiebung der Rentenauszahlung für neue Rentner auf das Monatsende, mittelfristige Rentenreform), die der Bundestag erstmals am 12. Dezember 2003 beraten soll.
Aufgrund der bisher bekannt gewordenen Äußerungen aus Regierung und Opposition ist damit zu rechnen, dass sowohl beim Steuerbereich als auch beim Sozialbereich erhebliche Änderungen gegenüber den bisherigen Gesetzesentwürfen zu erwarten sind. Es ist vorstellbar, dass die Opposition der Regierung bei den Steuergesetzen entgegen kommt, wenn die Regierung bei den Sozialgesetzen von ihren Vorstellungen Abstriche macht.
Im Folgenden werden Sie über den wesentlichen Inhalt der Steuergesetzesvorhaben informiert. Es kann aber in keiner Weise ausgesagt werden, ob diese Gesetzesvorhaben überhaupt Gesetz werden.
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