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Einführung steuerlicher Identifikationsmerkmale
Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 werden die Voraussetzungen geschaffen, jedem Steuerpflichtigen ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal für Besteuerungszwecke erteilen zu können. Unterschieden wird dabei nach natürlichen Personen, denen eine Identifikationsnummer erteilt wird, und wirtschaftlich Tätigen, denen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erteilt wird. Die Merkmale werden vom Bundesamt für Finanzen vergeben.
Bei natürlichen Personen werden z. B. Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt und die zuständige Finanzbehörde gespeichert.
Bei wirtschaftlich Tätigen werden beispielsweise die Firma, die Wirtschaftszweignummer und die Anschrift des Unternehmens gespeichert.
Die erforderlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Festlegung des Zeitpunkts für die Einführung des Identifikations-Merkmals bleiben einer gesonderten Rechtsverordnung vorbehalten.
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