I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
AUGUST 2003
JULI 2003
JUNI 2003
MAI 2003
APRIL 2003
MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

steuerliche Identifikationsmerkmale

Einführung steuerlicher Identifikationsmerkmale

Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 werden die Voraussetzungen geschaffen, jedem Steuerpflichtigen ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal für Besteuerungszwecke erteilen zu können. Unterschieden wird dabei nach natürlichen Personen, denen eine Identifikationsnummer erteilt wird, und wirtschaftlich Tätigen, denen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erteilt wird. Die Merkmale werden vom Bundesamt für Finanzen vergeben.

Bei natürlichen Personen werden z. B. Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt und die zuständige Finanzbehörde gespeichert.

Bei wirtschaftlich Tätigen werden beispielsweise die Firma, die Wirtschaftszweignummer und die Anschrift des Unternehmens gespeichert.

Die erforderlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Festlegung des Zeitpunkts für die Einführung des Identifikations-Merkmals bleiben einer gesonderten Rechtsverordnung vorbehalten.