Abwicklungsvertrag Das Bundessozialgericht hat nunmehr in der neuesten Rechtsprechung entschieden, dass auch ein Abwicklungsvertrag den Eintritt einer Sperrzeit für den Arbeitnehmer beim Bezug des Arbeitslosengeldes nicht hindert. Bislang war es nahezu einhellige Meinung, dass dieser Abwicklungsvertrag, der erst nach Ausspruch einer Kündigung geschlossen wird, im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag, keine Sperrzeit auslöst.
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Alterseinkünftegesetz Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Altersrenten und Pensionen dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, war der Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 1.1.2005 diese Ungleichbehandlung gesetzlich zu beseitigen. Dies ist jetzt durch das Alterseinkünftegesetz geschehen.
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Aufhebungsvertrag Wenn zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher durch mündliche Verhandlung an seinem Arbeitsplatz eine Vereinbarung geschlossen wird, kann dies als sogenanntes Haustürgeschäft ein Widerrufsrecht für den Verbraucher auslösen.
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Gewinnausschüttung... Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft ist ein Anhang gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Fehlt dieser, so ist sowohl der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses als auch ein darauf beruhender Gewinnausschüttungsbeschluss nichtig.
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Keine außergewöhnliche Abschreibung bei Mangel an einem erworbenen Gebäude. Eine Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung ist nicht möglich, wenn nachträglich die im Kaufvertrag zugesagten Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie nicht realisierbar sind.
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Neue Rechtsanwaltsvergütung Mit Wirkung ab dem 01. Juli 2004 hat der Gesetzgeber ein neues Recht der Anwaltsvergütung beschlossen. Das neue Gesetz gilt grundsätzlich erst für unbedingte Aufträge, die dem Anwalt seit dem 01.07.2004 erteilt wurden, für vorher erteilte Mandate gilt noch die alte Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO).
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Räume für berufliche Zwecke Werden mehrere in die häusliche Sphäre eingebundene Räume für berufliche oder betriebliche Zwecke genutzt, sind die Räumlichkeiten einzeln im Hinblick auf ihre Qualifikation als häusliches Arbeitszimmer zu beurteilen.
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