I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
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APRIL 2004
MÄRZ 2004
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Tantiemen:

über 25 v. H. der Gesamtbezüge nicht zwingend verdeckte Gewinnausschüttung

Der Bundesfinanzhof hatte sich 1994 in einem Urteil ausführlich zur Angemessenheit von Tantiemen geäußert. Die Finanzverwaltung nahm dies zum Anlass, in mehreren Erlassen deutliche Beschränkungen vorzugeben. In einer neuerlichen Entscheidung des Bundesfinanzhofs werden diese Grundsätze nun ganz allgemein in Zweifel gezogen.

Die seinerzeit geprägte 75:25-Aufteilung wird durch dieses Urteil deutlich relativiert. Nach Meinung des Gerichts kann die Angemessenheit einer Gewinntantieme nur im Rahmen der Gesamtausstattung beurteilt werden. Die Aufteilung der Bezüge in laufende Vergütung und Tantieme kann nicht streng an bestimmte Quoten geknüpft werden. Vielmehr sind jeweils die individuellen Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen.



Gesellschafter/Geschäftsführer: Dauerfristverlängerung: