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... aus Geschenkgutscheinen
Ein Unternehmer kann die ihm für den Kauf von so genannten Geschenkgutscheinen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Nach Auffassung des Gerichts sind diese Gutscheine wie gesetzliche Zahlungsmittel zu behandeln. Der Tausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln führe nicht zu einem umsatzsteuerpflichtigen Umsatz. Die Gutscheine konnten in dem vom Gericht entschiedenen Fall beim Wareneinkauf mit dem auf ihnen aufgedruckten Wert eingelöst werden.
Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof die Rechtsauffassung des Finanzgerichts bestätigt.
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