I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
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MAI 2003
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MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Welche Unterlagen...

...können im Jahr 2005 vernichtet werden?

Nachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können nach dem 31. Dezember 2004 vernichtet werden:

Aufzeichnungen aus 1994 und früher.

Inventare, die bis zum 31.12.1994 aufgestellt worden sind.

Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahr 1994 oder früher erfolgt ist.

Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 1994 oder früher aufgestellt worden sind.

Buchungsbelege aus dem Jahr 1994 oder früher (Belege müssen seit 1998 auch zehn Jahre aufbewahrt werden).

Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 1998 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden.

sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahre 1998 oder früher.



Dabei sind die Fristen für die Steuerfestsetzungen zu beachten. Unterlagen dürfen nicht vernichtet werden, wenn sie von Bedeutung sind

für eine begonnene Außenprüfung

für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen

für ein schwebendes oder auf Grund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung der Anträge an das Finanzamt

bei vorläufigen Steuerfestsetzungen



Es ist darauf zu achten, dass auch die elektronisch erstellten Daten für 10 Jahre vorbehalten werden müssen.



DEZEMBER 2004 Bezieher von Arbeitslosengeld...