I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
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FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Freistellungsaufträge...

...müssen überprüft werden

Der Sparerfreibetrag beträgt seit dem 1.1.2002 1.550 € für Alleinstehende und 3.100 € für zusammenveranlagte Ehegatten. Unter Einbeziehung des Werbungskostenpauschbetrags beträgt das Freistellungsvolumen dann 1.601 € bzw. 3.202 €.

Sind Konten aufgelöst und/oder Guthaben bei anderen Kreditinstituten angelegt oder erhöht worden, dann sollten die Freistellungsaufträge noch vor Jahresbeginn angepasst werden. Dabei muss auch beachtet werden, dass die Aufträge insgesamt die entsprechenden Grenzen nicht überschreiten, um unnötigen Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Bereits seit dem 1.1.1999 müssen Kreditinstitute dem Bundesamt für Finanzen

die Höhe des Betrags der Zinsen, der freigestellt worden ist,

bei Dividenden die Höhe der erstatteten Kapitalertragsteuer und der vergüteten Körperschaftsteuer mitteilen.



Insbesondere bei Führung einer Mehrzahl von Konten sollte noch vor dem 1.1.2004 bei den jeweiligen Kreditinstituten ein Antrag auf Ausstellung von Jahressteuerbescheinigungen ab 2004 gestellt werden. Damit entfällt zukünftig das lästige Sammeln von Einzelsteuerbescheinigungen.

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute ab 1.1.2004 für alle bei ihnen geführten Konten der Anleger zusammenfassende Jahressteuerbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellen müssen.



Abstandszahlungen an Mieter... Inventur: