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...müssen überprüft werden
Der Sparerfreibetrag beträgt seit dem 1.1.2002 1.550 € für Alleinstehende und 3.100 € für zusammenveranlagte Ehegatten. Unter Einbeziehung des Werbungskostenpauschbetrags beträgt das Freistellungsvolumen dann 1.601 € bzw. 3.202 €.
Sind Konten aufgelöst und/oder Guthaben bei anderen Kreditinstituten angelegt oder erhöht worden, dann sollten die Freistellungsaufträge noch vor Jahresbeginn angepasst werden. Dabei muss auch beachtet werden, dass die Aufträge insgesamt die entsprechenden Grenzen nicht überschreiten, um unnötigen Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Bereits seit dem 1.1.1999 müssen Kreditinstitute dem Bundesamt für Finanzen
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