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Vorlage im Original notwendig
Die Vorlage eines Fahrtenbuchs in Form einer erst vor Abgabe der Steuererklärung gefertigten Reinschrift mit anschließender Vernichtung der Grundaufzeichnungen ersetzt nicht die Vorlage des Fahrtenbuchs im Original. Das Fahrtenbuch ist ein Eigenbeleg, dessen Richtigkeit nicht automatisch unterstellt werden kann.
(Niedersächsisches FG, Urt. V. 4.9.2002, 4 K 11106/00, NZB eingeleft, Az. BFH: IV B 9/03)
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