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Geplante Absenkung des Steuersatzes auf 42%
Pressemitteilungen zufolge hat die Bundesregierung eine Absenkung des Spitzensteuersatzes auf 42% beschlossen. Da diese Änderung im Bundesrat abgelehnt wurde, bleibt abzuwarten, wie das Ergebnis der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 19.12.02003 ausfällt. Für Steuerpflichtige, die derzeit mit dem Spitzensteuersatz veranlagt werden, ergäbe sich so die Möglichkeit aktiv an der Steuergestaltung mitzuwirken. So wäre es z. B. ratsam, Ausgaben vorzuziehen und im Jahr 2003 noch zu tätigen und wenn möglich Einnahmen auf das Folgejahr zu verschieben.
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