I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
AUGUST 2003
JULI 2003
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MAI 2003
APRIL 2003
MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Sparerfreibetrag gesenkt:

Freistellungsaufträge müssen überprüft werden

Der Sparerfreibetrag beträgt seit dem 1.1.2004 nur noch 1.370 € (bisher 1.550 €) für Alleinstehende und 2.740 € (bisher 3.100 €) für zusammenveranlagte Ehegatten. Unter Einbeziehung des Werbungskostenpauschbetrags beträgt das Freistellungsvolumen dann 1.421 € (bisher 1.601 €) bzw. 2.842 € (bisher 3.202 €).

Sind Freistellungsaufträge nur bei einer Bank gestellt worden, so wird die Bank die neuen Sparerfreibeträge zu Grunde legen. Problematisch wird es, wenn mehreren Kreditinstituten Freistellungsaufträge erteilt worden oder Konten aufgelöst und/oder Guthaben bei anderen Kreditinstituten angelegt oder erhöht worden sind. In diesen Fällen sollten die Freistellungsaufträge kurzfristig angepasst werden. Dabei muss auch beachtet werden, dass die Aufträge insgesamt die entsprechenden Grenzen nicht überschreiten, um unnötigen Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Bereits seit dem 1.1.1999 müssen Kreditinstitute dem Bundesamt für Finanzendie Höhe des Betrags der Zinsen, der freigestellt worden ist, bei Dividenden die Höhe der erstatteten Kapitalertragsteuer und der vergüteten Körperschaftsteuer mitteilen.Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sind verpflichtet, ihren Kunden zusammenfassende Jahresbescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Diese Bescheinigungen müssen Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2003 zufließen und private Veräußerungsgeschäfte, die nach dem 31. Dezember 2003 über diese Institute abgewickelt werden, enthalten.



Entfernungspauschale gekürzt Verbilligte Vermietung: