I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
AUGUST 2003
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MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Erhaltungsaufwand Immobilien

Größerer Erhaltungsaufwand kann wieder verteilt werden

Größere Erhaltungsaufwendungen, die nach dem 31.12.2003 an vermieteten Wohngebäuden des Privatvermögens entstehen, können - wie bis zum Jahr 1998 - wieder auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.

Voraussetzung ist, dass das Gebäude nicht zu einem Betriebsvermögen gehört und überwiegend zu Wohnzwecken dient. Das Gebäude dient dann überwiegend zu Wohnzwecken, wenn die Wohnfläche des Gebäudes mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche beträgt.

Garagen dienen - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung - grundsätzlich Wohnzwecken, wenn in ihnen nicht mehr als ein Personenkraftwagen für jede im Gebäude befindliche Wohnung untergestellt werden kann. Alle weiteren Garagen dienen nicht zu Wohnzwecken.

Wird das Grundstück während des Verteilungszeitraums veräußert, kann der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veräußerungsjahr abgezogen werden.



Verbilligte Vermietung: Neufassung d. Verlustverrechnung