|
einer Arbeitnehmerbürgschaft
Der Bundesgerichtshof hat die bisherige Rechtsprechung, wonach unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere solche Bürgschaften sittenwidrig sein können, wenn sie für die Verbindlichkeiten einer nahestehenden Person abgegeben worden sind, nunmehr auch auf Arbeitnehmer ausgeweitet. Hiernach gilt der Grundsatz, dass eine von einem Arbeitnehmer mit mäßigem Einkommen aus Sorge um den Erhalt seines Arbeitsplatzes für einen Bankkredit des Arbeitgebers übernommene Bürgschaft sittenwidrig und damit unwirksam sein kann, wenn sie den Arbeitnehmer finanziell krass überfordert und sich der Arbeitgeber in einer wirtschaftlichen Notlage befindet.
|
|