I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
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Schriftformklausel

Schriftformklausel und betriebliche Übung

Bekanntlich können Ansprüche eines Arbeitnehmers auch dadurch entstehen, dass eine entsprechende, ständige Übung erfolgt, beispielsweise durch mehrfache, vorbehaltslose Gewährung von „Weihnachtsgeld“ oder ähnlich. Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr entschieden, dass eine solche - stillschweigende - Anspruchsentstehung ausgeschlossen sein kann, wenn eine sogenannte doppelte Schriftformklausel vertraglich vereinbart wurde. Eine einfache Schriftformklausel ist hierzu nicht hinreichend. Ein einfache Schriftformklausel sieht lediglich vor, dass Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages der Schriftform bedürfen; über diese Klausel können sich die Parteien jedoch hinweg setzen und mündliche oder stillschweigende Vereinbarungen treffen, selbst wenn sie nicht an die Schriftformklausel gedacht haben und diese auch nicht aufheben wollten.

Anders verhält es sich bei einer Schriftformklausel, die nicht nur Vertragsänderungen von der Schriftform abhängig macht, sondern auch die Änderung der Schriftformklausel ihrerseits einer besonderen Form unterstellt. In diesen Fällen ist nämlich die mündliche oder stillschweigende Aufhebung der Schriftformklausel ausdrücklich ausgeschlossen mit der Folge, dass auch mündliche oder stillschweigende Vertragsänderungen regelmäßig nicht möglich sein werden.



Fabrikneuheit eines Fahrzeuges Sittenwidrigkeit...