I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
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Ausbildung als Werbungskosten

Abzugsfähig: Aufwendungen für eine erstmalige, vom Arbeitsamt unterstützte Berufsausbildung zur Bürokauffrau als Werbungskosten

Nach der geänderten Rechtsprechung können die im Rahmen einer Ausbildung anfallenden Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sie sind um Erstattungen des Arbeitsamts zu kürzen, sofern diese ausdrücklich als Ersatz für die entstandenen Kosten dienen. Anders dagegen verhält es sich mit Unterhaltsgeld, das das Arbeitsamt zusätzlich für die Dauer der Bildungsmaßnahme zahlt.

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem steuerfreien Unterhaltsgeld und den angefallenen Kosten, so dass eine zusätzliche Kürzung der entstandenen Kosten unterbleibt. Auch das gesetzlich festgelegte Abzugsverbot (Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in Zusammenhang stehen) greift in diesem Fall nicht.



MÄRZ 2004 Fahrten zur Arbeitsstätte