I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
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FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Fahrten zur Arbeitsstätte

Ausgangspunkt für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Jede Wohnung eines Arbeitnehmers, die er regelmäßig zur Übernachtung nutzt und von der aus er zu seiner Arbeitsstätte fährt, gilt als Ausgangspunkt. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, werden die Fahrten von einer weiter entfernt liegenden Wohnung nur dann berücksichtigt, wenn sich diese bei verheirateten Arbeitnehmern am Wohnort seiner Familie befindet. Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann diese Wohnung immer dann als Ausgangspunkt angesehen werden, wenn sie zwei Mal im Monat, mindestens aber sechs Mal im Kalenderjahr aufgesucht wird. Dies gilt auch bei Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung.

Mit dieser Begründung lehnte ein Finanzamt den Werbungskostenabzug eines verheirateten ausländischen Arbeitnehmers ab, der auf Grund der großen Entfernung zu seinem Heimatwohnort seine Familie nur fünf Mal im Jahr besucht hatte.

Der Bundesfinanzhof lehnte die starre Regelung von sechs Fahrten im Jahr ab und gestand dem Arbeitnehmer den Abzug der Werbungskosten zu. Letztlich kommt es für den Werbungskostenabzug auf den Einzelfall an. Dabei dürften insbesondere größere Entfernungen (z .B. Fahrten zur Familie in die Türkei) für eine geringere Anzahl von Fahrten ausschlaggebend sein.



Ausbildung als Werbungskosten Fahrtkosten für Fortbildung