I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
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FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Geringfügige Beschäftigungen

Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers

Mit der grundsätzlichen Änderung der versicherungsrechtlichen Beurteilung von geringfügig Beschäftigten ab dem 1. April 2003 durch das zweite Gesetz für modere Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II) muss die wöchentliche Arbeitszeit nicht länger weniger als 15 Stunden betragen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV a. F.). Jedoch wurde die Pflicht Nachweise über die wöchentliche Arbeitzeit und die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen dadurch nicht aufgehoben. Diese Nachweise sind nach wie vor in die Lohnunterlagen mit einzustellen. Durch diese Aufzeichnungspflicht sollen die Versicherungsträger in die Lage versetzt werden, Fragen der Versicherungs- und Beitragspflicht auch noch rückwirkend prüfen zu können.

Die Vorlage von Arbeitsverträgen reicht allein nicht aus, weil diese nicht unbedingt die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln.



Umsatzbesteuerung Neue BGH-Rechtsprechung