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Übertragung einer Arbeitgeber-Direktversicherung kurz vor Eintritt der Insolvenz
Überträgt ein Arbeitgeber innerhalb des letzten Monats vor dem Antrag auf Eröffnung des ihn betreffenden Insolvenzverfahrens seine Rechte als Versicherungsnehmer aus einer Direktversicherung auf einen Arbeitnehmer, so kann der Insolvenzverwalter durch Insolvenzanfechtung die Zurückgewährung zur Insolvenzmasse verlangen, sofern dem Arbeitnehmer noch keine unverfallbare Anwartschaft zustand.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. In diesem Zusammenhang stellte das Gericht auch fest, dass ein derartiger Anspruch des Insolvenzverwalters keiner tarifvertraglichen Ausschlussfrist unterliegt.
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