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Testamente und deren ungewollte Folgen
Die Erbschaftssteuer entwickelt sich mehr und mehr zu einer nicht zu unterschätzenden Einnahmequelle. Einer Schätzung zufolge ist in Deutschland jedes 2. Testament falsch, oder enthält gravierende Mängel, die zu einer nicht unerheblichen und nicht gewollten Belastung mit Erbschaftssteuer führen können.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, von Zeit zu Zeit vorhandene Testamente auf ihre Gültigkeit durch Ihren Rechtsanwalt in Zusammenarbeit mit Ihren Steuerberater überprüfen zu lassen. Ihr Rechtsanwalt informiert Sie sicher gerne, um Ihrem Testament die notwendige Gültigkeit zu verleihen und evtl. Streit unter den Hinterbliebenen vorzeitig auszuräumen.
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