I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
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JULI 2004
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JANUAR 2004
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Eigenheimzulage

Nutzung des Objekts zu eigenen Wohnzwecken erforderlich

Der Anspruch auf Eigenheimzulage setzt voraus, dass der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, wenn die Wohnung unentgeltlich an bestimmte Angehörige zu Wohnzwecken überlassen wird.

Das Merkmal der eigenen Wohnnutzung setzt zwar nicht voraus, dass das Objekt den räumlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Berechtigten bildet. Erforderlich ist jedoch eine tatsächliche eigene Wohnnutzung.

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster liegt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor, wenn eine Zweitwohnung auch an Feriengäste vermietet wird. Der Anspruch auf Eigenheimzulage besteht dann nicht.

Da im Eigenheimzulagengesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, was unter „Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken” zu verstehen ist, muss der Bundesfinanzhof nun Klarheit schaffen.



JUNI 2004 An- und Verkauf von Wertpapieren