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...als private Vermögensverwaltung
Auch der in großem Umfang betriebene An- und Verkauf von Wertpapieren ist grundsätzlich der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Zur Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Wertpapierhandel dient die Tätigkeit eines typischen Wertpapierhändlers. Wesentliches Kennzeichen für die Tätigkeit eines Wertpapierhändlers ist das Erbringen von Leistungen für fremde Rechnung. Demgegenüber deutet ein Tätigwerden ausschließlich für eigene Rechnung darauf hin, dass der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten wird.
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