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Aufzeichnung von Bargeschäften im Einzelhandel
Auch Einzelhändler sind auf Grund verschiedener Vorschriften verpflichtet, jedes einzelne Handelsgeschäft aufzuzeichnen. Zu den Aufzeichnungen gehören auch der Inhalt des Geschäfts sowie der Name und die Anschrift des Geschäftspartners.
Für den Einzelhandel bestehen insoweit Erleichterungen, wenn eine Vielzahl von Waren mit geringem Wert an einen unbestimmten Personenkreis verkauft wird.
Das Bundesministerium der Finanzen weist aktuell darauf hin, dass der Verkauf von Waren gegen bar im Wert von 15.000 € und mehr grundsätzlich einzeln aufgezeichnet und auch die Identität des Käufers festgestellt und aufgezeichnet werden muss.
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