I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
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Keine außergewöhnliche Abschreibung

Keine außergewöhnliche Abschreibung bei Mangel an einem erworbenen Gebäude

Eine Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung ist nicht möglich, wenn nachträglich die im Kaufvertrag zugesagten Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie nicht realisierbar sind. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesfinanzhof.

Dem Erwerber einer Wohnung wurde untersagt, die Räumlichkeiten für Wohnzwecke zu vermieten, weil nach baurechtlichen Vorschriften eine wohnwirtschaftliche Nutzung nicht zulässig war. Für die im Kellergeschoss gelegenen Räume war nur eine Nutzung als Hobbyraum möglich. Dementsprechend waren die erzielten Mieteinnahmen deutlich niedriger als geplant.

Eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags blieb erfolglos. Der Erwerber begehrte deshalb eine zusätzliche Abschreibung wegen außergewöhnlicher Abnutzung. Da nach der vertraglichen Gestaltung das Risiko einer eingeschränkten Nutzung vom Erwerber zu tragen war, sah das Gericht keine Möglichkeit, eine außerordentliche Abschreibung zuzulassen.



Alterseinkünftegesetz Räume für berufliche Zwecke