I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
AUGUST 2003
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MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Renteneinkünfte

Auch bisherige Renteneinkünfte werden dem Fiskus ab 2005 bekannt

Ab 2005 haben die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständische Versorgungseinrichtungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Versicherungsunternehmen und Unternehmen, die Rentenversicherungsverträge anbieten, einer zentralen Stelle des Bundes u. a. zu melden:

Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort des Leistungsempfängers,

den Betrag der einzelnen Leibrenten und anderen Leistungen und

den Zeitpunkt des Beginns und des Endes des jeweiligen Leistungsbezugs.



Damit werden den für die Steuerbürger zuständigen Wohnsitzfinanzämtern im Jahr 2005 sämtliche Rentenbezüge bekannt. Außerdem kann das Finanzamt die Renten der Vorjahre zurückverfolgen.

Aus diesem Grund sollte schon jetzt überprüft werden, ob sämtliche bisher bezogenen Renten in den Einkommensteuererklärungen bis 2003 angegeben worden sind.

Sind Rentenbezüge übersehen worden, sollte kurzfristig mit dem Steuerberater erörtert werden, ob eine Nacherklärung oder eine strafbefreiende Erklärung abgegeben werden soll.



OKTOBER 2004 Steuerbescheid - vorläufig?