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Auch bisherige Renteneinkünfte werden dem Fiskus ab 2005 bekannt
Ab 2005 haben die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständische Versorgungseinrichtungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Versicherungsunternehmen und Unternehmen, die Rentenversicherungsverträge anbieten, einer zentralen Stelle des Bundes u. a. zu melden:
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Damit werden den für die Steuerbürger zuständigen Wohnsitzfinanzämtern im Jahr 2005 sämtliche Rentenbezüge bekannt. Außerdem kann das Finanzamt die Renten der Vorjahre zurückverfolgen.
Aus diesem Grund sollte schon jetzt überprüft werden, ob sämtliche bisher bezogenen Renten in den Einkommensteuererklärungen bis 2003 angegeben worden sind.
Sind Rentenbezüge übersehen worden, sollte kurzfristig mit dem Steuerberater erörtert werden, ob eine Nacherklärung oder eine strafbefreiende Erklärung abgegeben werden soll.
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