I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
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MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Promotionsvorbereitung

Promotionsvorbereitung als Berufsausbildung

Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen nach der neuen steuerlichen Rechtsprechung alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. In diesem Sinn hat der Bundesfinanzhof die Promotionsvorbereitung im Rahmen eines Promotionsarbeitsverhältnisses als Berufsausbildung anerkannt.

Dabei ist es ohne Bedeutung, dass die Promotionsvorbereitung im Rahmen eines den vollen Lebensunterhalt des Kinds sicherstellenden Dienstverhältnisses erfolgt. Von der Berufsausbildung werden alle Maßnahmen erfasst, die aus der Sicht der Eltern und des Kinds geeignet sind, die berufliche Stellung des Kinds zu verbessern.

Hinweis für Promovierende:

Das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und anderer Gesetze lässt den Abzug von Berufsausbildungskosten rückwirkend ab 1.1.2004 nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu. Diese Aufwendungen werden seitdem nur noch als Sonderausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 4.000 € berücksichtigt.



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