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Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) sind dagegen immer als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies gilt auch für Beiträge freiwillig Versicherter. Leistungen (z. B. Verletztengeld), die die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, sind zwar Betriebseinnahmen, aber in |