I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
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Beiträge zur Unfallversicherung

Steuerliche Behandlung von Beiträgen zur Unfallversicherung eines Unternehmers

Für die steuerliche Behandlung von Unfallversicherungen kommt es darauf an, ob diese privat abgeschlossen oder gesetzlich vorgeschrieben sind.

Beiträge zu einer vertraglich privaten Unfallversicherung sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für solche Fälle, bei denen ausschließlich oder überwiegend ein erhöhtes berufliches bzw. betriebliches Unfallrisiko besteht. In diesen Fällen können die Beiträge als Betriebsausgaben abgezogen werden. Allerdings müssen Erträge aus solchen Versicherungen auch voll versteuert werden.

Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) sind dagegen immer als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies gilt auch für Beiträge freiwillig Versicherter. Leistungen (z. B. Verletztengeld), die die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, sind zwar Betriebseinnahmen, aber in

voller Höhe einkommensteuerfrei. Steuerfrei sind auch Unfallrenten, die nach dem Tod des Versicherten an den Erben gezahlt werden.





Beiträge zur Unfallversicherung Zweikontenmodell: Zinsabzug