I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
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JULI 2004
JUNI 2004
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APRIL 2004
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FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
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Abzugsfähigkeit von Vorsteuern

Vorsteuern aus Miet- und Pachtzahlungen

Will ein Unternehmer in Miet- oder Pachtzahlungen enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, setzt dies voraus, dass er über einen ordnungsgemäßen Abrechnungsbeleg verfügt. Dass der Mietvertrag die Umsatzsteuer neben der Miete gesondert ausweist, ist zwar erforderlich, reicht nach Auffassung des Finanzgerichts Köln aber nicht aus. Voraussetzung ist vielmehr, dass in jedem einzelnen Zahlungsbeleg die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird. Das Finanzgericht folgt mit dieser Entscheidung der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Beispiel:

Unternehmer U mietet von Vermieter V ein Bürogebäude. V hat zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietungsumsätze optiert. Der Mietpreis beträgt laut Mietvertrag monatlich 1.000 € zzgl. 160 € Umsatzsteuer. U zahlt die Miete nebst Umsatzsteuer per Dauerauftrag.

Um die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen zu können, müssen auf dem jeweiligen Kontoauszug der Zahlungsanlass “Miete”, die Nettomiete, der Umsatzsteuerbetrag, der Umsatzsteuersatz und der Gesamtbetrag ausgewiesen werden. Andernfalls muss vom Vermieter monatlich eine Rechnung angefordert werden. Geschieht dies nicht, entfällt der Vorsteuerabzug.



Geschenke an Arbeitnehmer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe