I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
AUGUST 2003
JULI 2003
JUNI 2003
MAI 2003
APRIL 2003
MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Haushaltsbegleitgesetz 2004

In diesem Gesetz ist vorgesehen der Wegfall der Eigenheimzulage, die Herabsetzung der Entfernungspauschale, der Wegfall des Haushaltsfreibetrages für Alleinerziehende ab 2004 und das Vorziehen der Einkommensteuerreform 2005 auf 2004.

Hinsichtlich der Eigenheimzulage ist wohl nicht der völlige Wegfall, jedoch eine starke Einschränkung zu erwarten. Auch die Entfernungspauschale wird voraussichtlich in gewissem Umfange eingeschränkt. Das Vorziehen der Einkommensteuerreform von 2005 auf 2004 ist von der Regierung gewollt, wird aber von der Opposition insoweit abgelehnt, als die erwarteten Steuerausfälle nur durch die Neuaufnahme von Schulden gedeckt werden. Für das Jahr 2003 beträgt der Einkommensteuerspitzensatz 48,5 %, für das Jahr 2004 47 % und für das Jahr 2005 42 %. Es geht also faktisch um die Herabsetzung des Einkommensteuerspitzensatzes ab 2004 von 47 % auf 42 %.



Protokollerklärungsges., "Korb II" Steueränderungsgesetz 2003