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In diesem Gesetz ist vorgesehen der Wegfall der Eigenheimzulage, die Herabsetzung der Entfernungspauschale, der Wegfall des Haushaltsfreibetrages für Alleinerziehende ab 2004 und das Vorziehen der Einkommensteuerreform 2005 auf 2004.
Hinsichtlich der Eigenheimzulage ist wohl nicht der völlige Wegfall, jedoch eine starke Einschränkung zu erwarten. Auch die Entfernungspauschale wird voraussichtlich in gewissem Umfange eingeschränkt. Das Vorziehen der Einkommensteuerreform von 2005 auf 2004 ist von der Regierung gewollt, wird aber von der Opposition insoweit abgelehnt, als die erwarteten Steuerausfälle nur durch die Neuaufnahme von Schulden gedeckt werden. Für das Jahr 2003 beträgt der Einkommensteuerspitzensatz 48,5 %, für das Jahr 2004 47 % und für das Jahr 2005 42 %. Es geht also faktisch um die Herabsetzung des Einkommensteuerspitzensatzes ab 2004 von 47 % auf 42 %.
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