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Kreditinstitute werden zur Erteilung einer Jahressteuerbescheinigung verpflichtet.
Die bisher in den Einkommensteuerrichtlinien vorgesehene Qualifizierung als anschaffungsnaher Aufwand (15 %), die vom Bundesfinanzhof stark modifiziert wurde, soll nun mehr Gesetz werden.
Arbeitgeber, die ihre Lohnabrechnung elektronisch durchführen oder durchführen lassen, müssen die Lohnsteuerbescheinigungen ab 2004 elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Wegfall der Beschränkung des Vorsteuerabzuges auf 50 % bei nicht ausschließlich betrieblich genutztem PKW ab 2004 und gleichzeitig die Wiedereinführung der Umsatzsteuerpflicht für die private PKW-Nutzung.
Wiedereinführung des Vorsteuerabzugs aus den vom Arbeitgeber getragenen Fahrtkosten für Fahrzeuge des Personals.
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger wird sein, dass der Rechnungsaussteller die Rechnungen fortlaufend nummeriert. Als weitere gesetzliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug wird die Angabe der Steuernummer auf den Rechnungen Pflicht. Diese beiden Vorschriften werden mit großer Sicherheit Gesetz werden. Aufgrund von Äußerungen aus dem Bundesfinanzministerium und dem Finanzministerium Rheinland-Pfalz kann damit gerechnet werden, dass eine ca. 3-monatige Übergangsfrist gewährt wird.
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