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a) Sicherung der Eigenheimzulage
Es muss wieder einmal damit gerechnet werden, dass die Eigenheimzulage ab dem Jahre 2004 gestrichen oder zumindest reduziert wird. Um sich die bisherige Eigenheimzulage zu sichern, muss noch im Jahre 2003 ein Bauantrag gestellt werden oder ein Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Im Falle des Kaufes empfiehlt es sich zur Vermeidung der "Neujahrsfalle", den Übergabezeitpunkt in des Jahr 2004 zu legen. Dann kommt man in den Genuss des vollen 8-jährigen Förderzeitraums.
(1.) Einkunftsgrenzen 2003: Gesamtbetrag der Einkünfte 2003 (Erstjahr) und 2002 bei Zusammenveranlgung € 163.614/Einzelveranlagung € 81.807 zuzüglich pro Kind € 3.678.
(2.) Jährlicher Fördergrundbetrag 2003: Neubauten 5 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten, höchstens € 2.556, 8 Jahre lang. Altbauten 2,5 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten, höchstens € 1.278, 8 Jahre lang. (= Anschaffung nach Ablauf des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres)
(3.) Kinderzulage: € 767 pro Kind.
b) Neujahrsfalle Beim Kauf einer eigengenutzten Wohnung oder eines eigengenutzten Hauses mit Übergang der Nutzen und Lasten im Jahre 2003 und Einzug erst im Jahre 2004 geht für ein Jahr die Eigenheimzulage verloren. Dies bedeutet einen Verlust von € 2.556 bzw. € 1.278 je nachdem, ob die Wohnung neu oder mehr als zwei Jahre alt ist. Wenn man einen derartigen Verlust an Eigenheimzulage vermeiden will, sollte man vor dem Jahreswechsel in die erworbene Wohnung einziehen. Für den Fall der Herstellung einer eigengenutzten Wohnung oder Hauses gelten diese als fertiggestellt, wenn sie nutzbar sind. Dies ist auch dann der Fall, wenn noch Restarbeiten zu erledigen sind. Wenn der Bauherr erst Anfang Januar 2004 einzieht, das Objekt aber bereits im Dezember 2003 fertiggestellt war, geht die Eigenheimzulage für ein Jahr verloren.
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