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muss vor dem 1.1.2004 bezogen werden
Die Eigenheimzulage für ein 2003 angeschafftes oder hergestelltes und zu eigenen Wohnzwecken bestimmtes Gebäude wird für das Jahr 2003 nur dann gewährt, wenn das Gebäude/die Wohnung noch im Jahr 2003 bezogen wird. Die Zulage geht für das Jahr 2003 endgültig verloren, wenn dies nicht geschieht.
Ist im Kaufvertrag der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erst nach dem 31.12.2003 vereinbart, so wird die Eigenheimzulage bei Bezug erst ab dem Jahr 2004 für acht Jahre gewährt.
Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage ist u. a., dass die Einkunftsgrenze (Summe des Gesamtbetrags der Einkünfte im Jahr der Anschaffung und Vorjahr) nicht überschritten wird. Diese liegt bei 81.807 € für Ledige und 163.614 € für Verheiratete. Die Grenze erhöht sich um jeweils 30.678 € pro Kind mit Anspruch auf Kinderzulage.
Für 2004 plant der Gesetzgeber, die Eigenheimzulage abzuschaffen.
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