I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
AUGUST 2003
JULI 2003
JUNI 2003
MAI 2003
APRIL 2003
MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Eigenheimzulage:

muss vor dem 1.1.2004 bezogen werden

Die Eigenheimzulage für ein 2003 angeschafftes oder hergestelltes und zu eigenen Wohnzwecken bestimmtes Gebäude wird für das Jahr 2003 nur dann gewährt, wenn das Gebäude/die Wohnung noch im Jahr 2003 bezogen wird. Die Zulage geht für das Jahr 2003 endgültig verloren, wenn dies nicht geschieht.

Ist im Kaufvertrag der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erst nach dem 31.12.2003 vereinbart, so wird die Eigenheimzulage bei Bezug erst ab dem Jahr 2004 für acht Jahre gewährt.

Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage ist u. a., dass die Einkunftsgrenze (Summe des Gesamtbetrags der Einkünfte im Jahr der Anschaffung und Vorjahr) nicht überschritten wird. Diese liegt bei 81.807 € für Ledige und 163.614 € für Verheiratete. Die Grenze erhöht sich um jeweils 30.678 € pro Kind mit Anspruch auf Kinderzulage.

Für 2004 plant der Gesetzgeber, die Eigenheimzulage abzuschaffen.



Rechtsmissbräuchlicher Wechsel... Abstandszahlungen an Mieter...