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Gemischtes Bankkonto eines Unternehmers
Als gemischtes Bankkonto wird ein Bankkonto bezeichnet, über das sowohl betriebliche als auch private Zahlungsvorgänge abgewickelt werden.
Der Bundesfinanzhof hat unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung bestätigt, dass die Unterhaltung eines gemischten Bankkontos ohne Einschränkung zulässig ist.
Ein Unternehmer ist allerdings verpflichtet, für alle auf diesem Konto eingehenden Geldbeträge den Nachweis zu führen, ob es sich um betriebliche oder private Geldeingänge handelt. Eventuelle Zweifel gehen zu Lasten des Unternehmers. Er muss durch eindeutige Aufzeichnungen dazu beitragen, dass die Herkunft der auf diesem Konto eingehenden Geldbeträge geklärt werden kann.
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