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Angemessenheit von Bezügen mehrerer Gesellschafter-Geschäftsführer
Der Bundesfinanzhof hat sich in sehr ausführlicher Weise zur Frage der Angemessenheit der Gehälter von Gesellschafter-Geschäftsführern einer kleineren GmbH geäußert. Damit wird die Rechtsprechung fortgesetzt, die starre Regeln, so wie sie die Finanzverwaltung gerne anwenden möchte, ablehnt. Die grundsätzlichen Aussagen dieser Entscheidung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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