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nur noch bis zu 35 EUR möglich
Geschenke an Geschäftsfreunde sind ab 1.1.2004 nur noch bis zu einem Wert von 35 EUR netto (bisher 40 EUR netto) ohne Umsatzsteuer pro Jahr und pro Empfänger abzugsfähig.
Nichtabziehbare Vorsteuer (z. B. bei Versicherungsvertretern, Ärzten) ist in die Ermittlung der Wertgrenze mit einzubeziehen. In diesen Fällen darf der Bruttobetrag (inklusive Umsatzsteuer) auch nicht mehr als 35 EUR betragen.
Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorhanden sein, auf der der Name des Empfängers vermerkt ist. Bei Rechnungen mit vielen Positionen muss eine gesonderte Geschenkliste mit den Namen der Empfänger sowie der Art und der Betragshöhe des Geschenks gefertigt werden.
Schließlich müssen diese Aufwendungen auf ein besonderes Konto der Buchführung "Geschenke an Geschäftsfreunde", getrennt von allen anderen Kosten, gebucht werden.
Überschreitet die Wertgrenze sämtlicher Geschenke pro Person und pro Kalenderjahr den Betrag von 35 EUR oder werden die formellen Voraussetzungen nicht beachtet, sind die Geschenke an diese Personen sogar insgesamt nicht abzugsfähig. Außerdem unterliegt der nichtabzugsfähige Nettobetrag dann noch der Umsatzsteuer.
Kranzspenden und Zugaben sind keine Geschenke und dürfen deshalb auch nicht auf das Konto "Geschenke an Geschäftsfreunde" gebucht werden. In diesen Fällen ist ein Konto "Kranzspenden und Zugaben" einzurichten.
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