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Die bisherige Vereinfachungsregelung, nach der für die im ersten Halbjahr angeschafften beweglichen Wirtschaftsgüter die volle Jahresabschreibung und für die im zweiten Halbjahr angeschafften die halbe Jahresabschreibung in Anspruch genommen werden konnte, ist ab 1.1.2004 entfallen. Die Abschreibungen müssen nunmehr exakt ab dem Monat der Anschaffung oder Herstellung berechnet werden. |
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Die degressive Abschreibung für Mietwohnbauten sinkt für nach dem 31.12.2003 angeschaffte Gebäude bzw. für Gebäude, die auf Grund eines nach dem 31.12.2003 gestellten Bauantrags hergestellt werden, auf 4 v. H. in den ersten zehn Jahren, auf 2,5 v. H. in den nächsten acht und auf 1,25 v. H. in den letzten 32 Jahren. |