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Haushaltsfreibetrag entfällt, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kommt
Durch das Vorziehen der Steuerreform ist der Haushaltsfreibetrag zum 1.1.2004 entfallen. Als Ersatz ist ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 € eingeführt worden, der neben den übrigen Kinderkomponenten gewährt wird. Liegen die Voraussetzungen im Kalenderjahr nur teilweise vor, ist der Entlastungsbetrag auch nur zeitanteilig (Zwölftelung) anzusetzen.
Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags sind:
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Personen, auf die die Voraussetzungen zutreffen, können die Lohnsteuerklasse II auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Sie sind aber verpflichtet, die Lohnsteuerklasse wieder ändern zu lassen, wenn die Voraussetzungen entfallen sind.
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