I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
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Haushaltsfreibetrag entfällt

Haushaltsfreibetrag entfällt, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kommt

Durch das Vorziehen der Steuerreform ist der Haushaltsfreibetrag zum 1.1.2004 entfallen. Als Ersatz ist ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 € eingeführt worden, der neben den übrigen Kinderkomponenten gewährt wird. Liegen die Voraussetzungen im Kalenderjahr nur teilweise vor, ist der Entlastungsbetrag auch nur zeitanteilig (Zwölftelung) anzusetzen.

Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags sind:

Der Alleinerziehende bildet mit mindestens einem minderjährigen Kind eine Haushaltsgemeinschaft. Beide müssen in der gemeinsamen Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

In dieser Wohnung darf keine weitere erwachsene Person leben, die sich an der Haushaltsführung beteiligt.



Personen, auf die die Voraussetzungen zutreffen, können die Lohnsteuerklasse II auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Sie sind aber verpflichtet, die Lohnsteuerklasse wieder ändern zu lassen, wenn die Voraussetzungen entfallen sind.



Neufassung d. Verlustverrechnung Steuerschuldnerschaft umgekehrt