I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
AUGUST 2003
JULI 2003
JUNI 2003
MAI 2003
APRIL 2003
MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Steuerschuldnerschaft umgekehrt

Umsatzsteuer: Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei bestimmten Bauleistungsumsätzen

Bei bestimmten Bauleistungen schuldet zukünftig der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Betroffen sind Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Ausgenommen sind Planungs- und Überwachungsleistungen.

Voraussetzung ist, dass der Leistungsempfänger Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist und selbst auch Leistungen der beschriebenen Art erbringt.

Beispiel 1: Dachdecker D lässt das Dach seines Kunden A von Dachdecker B reparieren.

Beispiel 2: Bauunternehmer B lässt die sanitären Anlagen in seinem Mehrfamilienhaus von Klempnermeister K reparieren.

Die genannte Regelung ist auch dann anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung für seinen nichtunternehmerischen (privaten) Bereich bezieht.

Beispiel: Dachdecker D lässt sein Einfamilienhaus von Malermeister M anstreichen.

Da die Vorschrift der Ermächtigung durch den Rat der Europäischen Union bedarf, tritt sie erst mit Beginn des Kalendervierteljahres in Kraft, das dem Tag der Veröffentlichung der Ermächtigung folgt. Die Veröffentlichung steht bislang noch aus.



Haushaltsfreibetrag entfällt Eigenheimzulagenhöhe geändert