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Neuregelung der Eigenheimzulagenhöhe
Der Förderungsbetrag, also die Eigenheimzulage ohne Kinderzulage, ist nach der Neufassung des Eigenheimzulagengesetzes nunmehr generell auf 1 v. H. der Bemessungsgrundlage abgesenkt worden. Der Höchstbetrag wurde auf 1.250 € gesenkt.
Die Kinderzulage wurde von bisher 767 € auf 800 € je Kind erhöht.
Die Neuregelung ist erstmals anzuwenden, wenn mit der Herstellung des Objekts nach dem 31.12.2003 begonnen wurde. Im Fall der Anschaffung ist die Neuregelung erstmals auf Objekte anzuwenden, die nach dem 31.12.2003 angeschafft wurden.
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