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Ausbauten und Erweiterungen sind nicht mehr durch die Eigenheimzulage zulagenberechtigt
Nach der Neufassung des Eigenheimzulagengesetzes sind Aufwendungen für Ausbauten und Erweiterungen an einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen Eigentumswohnung nicht mehr zulagenfähig.
Im Fall der Herstellung ist die Neuregelung erstmals anzuwenden, wenn mit der Herstellung des Objekts nach dem 31.12.2003 begonnen worden ist. Bei einer Anschaffung muss das Objekt nach dem 31.12.2003 angeschafft worden sein.
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