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Heirats- und Geburtsbeihilfen des Arbeitgebers sind nur noch bis zu einem Betrag von 315 € (bisher 358 €) steuerfrei. |
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Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln können nicht mehr steuerfrei ausgezahlt werden. Diese Zuschüsse können aber - wie die für Fahrten mit eigenem Pkw - mit 15 v. H. pauschal versteuert werden. |
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Der Freibetrag für Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen ist von 1.224 € auf 1.080 € gesenkt worden. |
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Für bestimmte Sachbezüge, wie Benzingutscheine, ist die Freigrenze von 50 € auf 44 € pro Monat gemindert worden. |
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Der so genannte Rabattfreibetrag für Belegschaftsrabatte beträgt nur noch 1.080 € (bisher 1.224 €). |
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Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für alle Arbeitnehmer ist auf 920 € (bisher 1.044 €) herabgesetzt worden. |
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Der Höchstbetrag für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz ist auf 135 € (bisher 154 €) gemindert worden. |