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Fahrtkosten bei Fortbildungsveranstaltungen
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs führt die Teilnahme an beruflich veranlassten Bildungsmaßnahmen zu Werbungskosten.
Der Besuch von einzelnen Veranstaltungen ist wie eine Dienstreise zu behandeln. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug können mit 0,30 € je gefahrenem km angesetzt und Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.
Wird allerdings eine Bildungseinrichtung über einen längeren Zeitraum häufig und ganztägig zur Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen aufgesucht, ist der Unterrichtsort als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen. Dementsprechend können die Fahrtkosten nur noch in dem Umfang wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (ab 2004 mit 0,30 € pro Entfernungskilometer) geltend gemacht werden. Verpflegungsmehraufwendungen sind dann nicht berücksichtigungsfähig.
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