I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
AUGUST 2003
JULI 2003
JUNI 2003
MAI 2003
APRIL 2003
MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Fahrtkosten für Fortbildung

Fahrtkosten bei Fortbildungsveranstaltungen

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs führt die Teilnahme an beruflich veranlassten Bildungsmaßnahmen zu Werbungskosten.

Der Besuch von einzelnen Veranstaltungen ist wie eine Dienstreise zu behandeln. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug können mit 0,30 € je gefahrenem km angesetzt und Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.

Wird allerdings eine Bildungseinrichtung über einen längeren Zeitraum häufig und ganztägig zur Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen aufgesucht, ist der Unterrichtsort als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen. Dementsprechend können die Fahrtkosten nur noch in dem Umfang wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (ab 2004 mit 0,30 € pro Entfernungskilometer) geltend gemacht werden. Verpflegungsmehraufwendungen sind dann nicht berücksichtigungsfähig.



Fahrten zur Arbeitsstätte Häusliches Arbeitszimmer