I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
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FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Vermietung von Ferienwohnungen

In Bezug auf die Vermietung von Ferienwohnungen hat das Bundesministerium der Finanzen die steuerliche Rechtsprechung jetzt akzeptiert, soweit eine Mitnutzung durch den Eigentümer einer Ferienwohnung ausgeschlossen ist. Den Schwerpunkt der Verwaltungsanweisung bildet daher die Prüfung, ob wirklich keine Eigennutzung erfolgt. In folgenden Fällen kann davon ausgegangen werden, dass eine Eigennutzung nicht erfolgt:

Ferienwohnung im eigenen Haus,

ständige Vermietung durch einen Vermittler,

Vorhandensein mehrerer Wohnungen, von der nur eine ausschließlich selbst genutzt wird,

Erzielung der ortsüblichen durchschnittlichen Vermietungsquote.



Wird eine Ferienwohnung zeitweise vermietet und zeitweise selbst genutzt, fordert die Finanzverwaltung den Nachweis eines Totalüberschusses. Der Prognosezeitraum soll dabei 30 Jahre betragen und durch Berücksichtigung von Sicherheitszuschlägen von 10 v. H. bei den Einnahmen und Sicherheitsabschlägen von 10 v. H. bei den Ausgaben allen Unsicherheitsfaktoren Rechnung tragen. Die Berechnung ist unter Anwendung nur der normalen Gebäudeabschreibung vorzunehmen.

Leerstandszeiten der Ferienwohnung sind bei Nachweis der zeitlichen Selbstnutzung quotal zuzurechnen. Liegt keine Eigennutzungsbeschränkung und kein Nachweis der Selbstnutzung vor, sind Leerstandszeiten jeweils zur Hälfte der Vermietung und der Selbstnutzung zuzurechnen.



Mietabstandszahlung: Bei Veräußerung: Arbeitszimmer