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Bleibt erhalten: Vererblichkeit des Verlustabzugs
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs bleibt ein Erbe auch weiterhin berechtigt, nicht verbrauchte Verluste des Erblassers in seiner Einkommensteuererklärung geltend zu machen, wenn er durch die Verluste wirtschaftlich belastet ist.
Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs wollte diese bisherige Rechtsprechung aufgeben. Er hatte deshalb eine Anfrage an die Senate gerichtet, die eine Vererblichkeit der Verlustvorträge bisher vertreten hatten.
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