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Ist der "Chi-Quadrat-Test" die geeignete Methode, den Nachweis der materiellen Unrichtigkeit einer Buchführung zu führen?
Der "Chi-Quadrat-Test” basiert auf dem Gedanken, dass jeder Mensch - bewusst oder unbewusst - eine oder mehrere Lieblingsziffern hat, die er in Zusammenhang mit frei erfundenen Zahlen (z. B. verfälschten Tageseinnahmen) entsprechend häufiger verwendet. Gleichzeitig wird er nach denselben Grundsätzen auch eine Abneigung gegen eine oder mehrere Ziffern haben. Diese verwendet er entsprechend - wiederum bewusst oder unbewusst - seltener. Mit dieser häufigeren oder selteneren Verwendung verlässt er nach Ansicht des „Erfinders” dieses Tests den Bereich der Gleichmäßigkeit und produziert auffällige Abweichungen von der statistischen Wahrscheinlichkeit.
Im Rahmen von Betriebsprüfungen wendet die Finanzverwaltung diesen Test an und versucht dadurch den Nachweis zu führen, dass z. B. Tageseinnahmen verfälscht - sozusagen Phantasiezahlen - aufgezeichnet sind.
Das Finanzgericht Münster hat in einem Beschluss festgestellt, dass der "Chi-Quadrat-Test” allenfalls Anhaltspunkte dafür liefern kann, dass Kassenaufzeichnungen unrichtig sein können. Selbst bei einem festgestellten ungeklärten Vermögenszuwachs könne der Test nicht nachweisen, dass der Zuwachs aus unversteuerten Einnahmen stamme. Nachweis könne allerdings eine Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung sein. Auch in der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass das Ergebnis des "Chi-Quadrat-Tests" nicht alleine zur Hinzuschätzung im Rahmen einer Betriebsprüfung berechtigt.
In einem weiteren Verfahren entschied ein anderer Senat des Finanzgerichts Münster, dass durch den Test die materielle Unrichtigkeit der Kassenaufzeichnungen erhärtet wird. Dieser Senat lässt bei mangelhafter Kassenführung Hinzuschätzungen nach einem Zeit-Reihen-Vergleich zu.
Da beide Beschlüsse rechtskräftig wurden, bleibt abzuwarten, wie die Entscheidungen in den Hauptsacheverfahren ausfallen.
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