I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
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MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Selbstgenutzte Wohnung:

Abzug von Schönheitsreparaturen

Lassen Mieter oder Selbstnutzer von Immobilien kleine Reparaturen oder Malerarbeiten ausführen, können sie diese Ausgaben bis zu 600 € im Jahr in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Zu diesen abzugsfähigen Aufwendungen zählen neben den Streichen und Lackieren sowie Tapezieren von Wänden, Türen , Fenstern, Heizkörpern und Wandschränken auch vorarbeiten wie das Zuspachteln von Löchern und Rissen.

Mit der Einführung des Gesetzes für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen wurde ein maximaler Abzug dieser Aufwendungen auf 20% der Rechnungsbeträge, aber max. 600 € eingeführt. Anders als bei Sonderausgaben und Außergewöhnlichen Belastungen werden diese 600 € direkt von der Steuer und nicht vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Weiter fallen auch alle haushaltsnahen Tätigkeiten wie z. B. Fensterputzen, Gartenarbeiten, Pflegeleistungen und Leistungen von Dienstleistungsagenturen unter diese Regelung.



Vorsteuer Bewirtungskosten Amnestiegesetz hat Vorzüge