|
Amnestiegesetz hat Vorzüge gegenüber der Selbstanzeige
Um der steigenden Kapitalflucht aus unserem Land Einhalt zu gebieten, wurde von der amtierenden Regierung ein Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit erlassen. Dieses anfänglich belächelte Gesetz hat, wie sich herausstellt, doch erhebliche Vorteile gegenüber der Selbstanzeige.
Im Kernpunkt beinhaltet dieses Gesetz folgendes:
|
|
|
Die Strafbefreiung erstreckt sich auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Vermögensteuer, Erbschaft- u. Schenkungsteuer und den Abzugssteuern nach dem EStG wie z. B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Aufsichtsratsteuer und Abzugssteuer für Künstler, Sportler oder Lizenzgeber.
Diese Strafbefreiende Erklärung, können auch Erben von Schwarzgeldkonten und –depots abgeben, die mit der bisherigen Strategie des Steuersparens ihres Erblassers nicht glücklich waren. Mit dem sog. Amnestiegesetz müssen nur 20% des verschwiegenen Erbschaftserwerbs als nachzuerklärende Einnahmen versteuert werden. So dass auf einen bislang verheimlichten Erbschaftserwerb lediglich 5% Erbschaftsteuer nachzuentrichten sind. Ihr Steuerberater berät sie gerne weiter.
|
|