I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
AUGUST 2003
JULI 2003
JUNI 2003
MAI 2003
APRIL 2003
MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Erben und Vererben...

von Kapitalanlagen im Ausland

In den kommenden Jahren wird rund jeder zweite Deutsche Haushalt sich mit dem Thema Erben und Vererben beschäftigen müssen. Als eine juristische Hürde hat sich hierbei das Vererben von Kapitalanlagen deutscher Erblasser bei Schweizer Banken erwiesen. Um an das Kapital zu kommen reicht es dabei nicht aus, ein Testament bzw. einen Totenschein vorzulegen. Dadurch ist lt. den Instituten nicht gewährleistet, dass weitere Erben Anspruch erheben können. Da evtl. Haftungsansprüche Schweizer Banken ausschließen wollen, verlangen diese einen amtlichen Erbschein. Diese Regelung gilt auch für die Bundesrepublik. Auch in Bankschließfächern gelagerte „Weisungen für den Todesfall“ sind für die Bank irrelevant.

Um solche Probleme frühzeitig zu lösen, empfiehlt es sich frühzeitig eine Erbschaftsberatung in Anspruch zu nehmen.



Amnestiegesetz hat Vorzüge GPSG: