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von Kapitalanlagen im Ausland
In den kommenden Jahren wird rund jeder zweite Deutsche Haushalt sich mit dem Thema Erben und Vererben beschäftigen müssen. Als eine juristische Hürde hat sich hierbei das Vererben von Kapitalanlagen deutscher Erblasser bei Schweizer Banken erwiesen. Um an das Kapital zu kommen reicht es dabei nicht aus, ein Testament bzw. einen Totenschein vorzulegen. Dadurch ist lt. den Instituten nicht gewährleistet, dass weitere Erben Anspruch erheben können. Da evtl. Haftungsansprüche Schweizer Banken ausschließen wollen, verlangen diese einen amtlichen Erbschein. Diese Regelung gilt auch für die Bundesrepublik. Auch in Bankschließfächern gelagerte „Weisungen für den Todesfall“ sind für die Bank irrelevant.
Um solche Probleme frühzeitig zu lösen, empfiehlt es sich frühzeitig eine Erbschaftsberatung in Anspruch zu nehmen.
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