I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
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APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
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JANUAR 2003

Kindergeld:

Geldgeschenke von Dritten sind keine Bezüge

Zwei in Berufsausbildung befindliche, über 18 Jahre alte Kinder erhielten von einer bekannten aber nicht mit ihnen verwandten Person Geldgeschenke von je 10.000 € zur langfristigen Kapitalanlage und späteren Starthilfe im angestrebten Beruf. Nachdem die Kindergeldkasse davon erfahren hatte, forderte sie das Kindergeld von den Eltern zurück mit der Begründung, die Geldgeschenke seien Bezüge der Kinder. Durch die Anrechnung der Bezüge sei der Jahresgrenzbetrag überschritten.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kindesvermögen anders als in Unterhaltsfragen im Zivilrecht im Steuerrecht nicht als eigene Bezüge anzurechnen sind, wenn - wie im entschiedenen Fall - die Geldzuwendungen als Kapitalanlage bestimmt sind.



Kein häusliches Arbeitszimmer Bei Ehegatten: