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Steuerrechtliche Behandlung von Einlagen eines Kommanditisten in Folgejahren
Die steuerliche Ausgleichsfähigkeit von Verlustanteilen eines Kommanditisten war bisher unstreitig, wenn im Jahr des Verlusteintritts ein negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten durch Einlagen ausgeglichen oder vermindert wurde. Entstand der Verlustanteil erst im Jahr nach der Einlage, war ein Verlustausgleich nicht möglich. Der Bundesfinanzhof hatte diese Handhabung der Finanzverwaltung als grob sinnwidrig angesehen und in Höhe einer nicht durch Verlustanteile verbrauchten Einlage einen Korrekturposten für zukünftige Verluste gefordert. Damit sollten Verlustanteile eines Kommanditisten in Folgejahren steuerlich ausgleichsfähig sein. Dieses für den Steuerzahler positive Urteil darf auf Anweisung des Bundesministeriums der Finanzen von der Finanzverwaltung über den Einzelfall hinaus nicht angewendet werden. Betroffene Kommanditisten müssen in solchen Fällen also erneut den Weg über die Gerichte gehen.
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