I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
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MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Meldungen zur Sozialversicherung

zum 1.7.2004 erweitert

Ab dem 1.7.2004 haben Arbeitgeber bei den Meldungen an die Sozialversicherung weitere Angaben zu machen:

Angabe, ob der Beschäftigte zum Arbeitgeber in einer Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner, Verwandter oder Verschwägerter in gerader Linie bis zum zweiten Grad steht und

Angabe, ob der Beschäftigte als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH tätig ist.



Werden diese Angaben gemacht, muss die zuständige Krankenkasse bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) eine Entscheidung darüber beantragen, ob eine abhängige Beschäftigung und Sozialversicherungspflicht vorliegt. An die Entscheidung der BfA ist die Arbeitsverwaltung gebunden.

Damit soll vermieden werden, dass für Angehörige bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden und sich erst nach Jahren bei einer Prüfung herausstellt, dass diese gar nicht sozialversicherungspflichtig waren und deshalb auch keine entsprechenden Ansprüche - z. B. auf Arbeitslosengeld - haben.



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